Alle wichtigen allgemeinen Fakten zur Kommunalwahl am 11. September möchten wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.
Für spezielle Informationen zu Ihrem Wahlbereich und zum Umgang mit dem Stimmzettel, der Sie erwartet, gehen Sie bitte auf die verlinkten Seiten.

PERSÖNLICHE WAHLVORAUSSETZUNGEN

Am Wahltag darf nur wählen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt (so genanntes aktives Wahlrecht):

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Wohnsitz seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 11. Juni 2016) im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie wählen wollen
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht (z.B. durch richterliche Entscheidung).

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.

WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTE + EINTRAGUNG IM WÄHLERVERZEICHNIS

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte erhält bis zum 21. August 2016 eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe seines Wahlraums.

Die Karte bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Gleichzeitig dient die Karte außerdem als Briefwahlantrag.

  • Wer in der Landeshauptstadt Hannover wohnt und bis zum 21. August 2016 keine Karte erhalten hat, wendet sich bitte gleich an das Wahlamt im Neuen Rathaus (Bürgersaal) oder an die Telefonnummer 168-41101. Diese wird ab dem 22. August 2016 besetzt sein.
  • Außerdem kann des Wählerverzeichnis des eigenen Wahlbezirkes unter den im Wahlgesetz genannten Bedingungen in der Woche vom 22. bis 26. August 2016 im Neuen Rathaus eingesehen werden, und zwar am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 15 Uhr.
  • Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 31. Juli 2016. Wer an der Wahl in Hannover teilnehmen will, muss seit diesem Stichtag in Hannover mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Wenn Sie verhindert sind, in Ihrem Wahllokal zu wählen, oder ohne Ihr Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.

Genaues zur Briefwahl für die Kommunalwahl am 11. September in Hannover

Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl in Hannover erhalten Sie von den Briefwahlstellen der Landeshauptstadt Hannover auf schriftlichen oder mündlichen (nicht: telefonischen) Antrag.

Ihr Antrag muss im Regelfall spätestens am 9. September 2016 um 13.00 Uhr dort vorliegen. Nur wenn Sie Ihre Berechtigung mit einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dürfen Sie auch für andere den Antrag stellen und die Unterlagen abholen.


Sofern Sie die Briefwahlunterlagen nicht persönlich abholen, werden Ihnen diese zugesandt. Eine Beauftragte oder ein Beauftragter darf die Unterlagen - gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht - für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen abholen.


Der Wahlbrief muss spätestens am 11. September 2016 um 18.00 Uhr bei Ihrer Gemeindewahlleitung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir natürlich gerne parat.
Daneben können Sie sich auch direkt an das Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover wenden.