Alle wichtigen allgemeinen Fakten zur Kommunalwahl am 12. September möchten wir Ihnen hier zur Verfügung stellen.
Für spezielle Informationen zu Ihrem Wahlbereich und zum Umgang mit dem Stimmzettel, der Sie erwartet, gehen Sie bitte auf die verlinkten Seiten.

PERSÖNLICHE WAHLVORAUSSETZUNGEN

Am Wahltag darf nur wählen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt (so genanntes aktives Wahlrecht):

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern)
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Wohnsitz seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 12. Juni 2021) im jeweiligen Wahlgebiet, in dem Sie wählen wollen
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht (z.B. durch richterliche Entscheidung).

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.

WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTE + EINTRAGUNG IM WÄHLERVERZEICHNIS

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe seines Wahlraums.

Die Karte bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Gleichzeitig dient die Karte außerdem als Briefwahlantrag.

  • Wer in der Landeshauptstadt Hannover wohnt und keine Karte erhalten hat, wendet sich bitte gleich an das Wahlamt im Neuen Rathaus (Bürgersaal) oder an die Telefonnummern 168-41101, 168-41102, 168-41103 und 168-41104 oder per E-Mail unter: Briefwahl@Hannover-Stadt.de.
  • Außerdem kann des Wählerverzeichnis des eigenen Wahlbezirkes unter den im Wahlgesetz genannten Bedingungen im Neuen Rathaus eingesehen werden, und zwar am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 15 Uhr.
  • Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 31. Juli 2021. Wer an der Wahl in Hannover teilnehmen will, muss seit diesem Stichtag in Hannover mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Wenn Sie verhindert sind, in Ihrem Wahllokal zu wählen, oder ohne Ihr Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir natürlich gerne parat.
Daneben können Sie sich auch direkt an das Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover wenden.