Aus dem Ortsverein KiBeWü stellen sich 8 Personen zur Wahl für den Rat der Landeshauptstadt Hannover.

Die Sortierung ist gleich ihrer Listenposition auf der SPD Liste, auf der sie beim Wählen variabel ankreuzen konnten.

Mehr zum Wahlsystem und Ihren Auswahlmöglichkeiten...

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die Bewerberinnen und Bewerber des Ortsvereins KiBeWü ein wenig besser vorstellen. Für weitere Fragen stehen alle Kandidatinnen und Kandidaten jederzeit bereit.

INFO ZUM WAHLBEREICH - Stadtratsebene -
  • Der Ortsverein KiBeWü liegt im Stadtratswahlbereich 06.
  • Der Wahlbereich entspricht wiederum genau dem Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode.
  • Der Ortsverein KiBeWü stellt somit alleine alle Kandidatinnen und Kandidaten der lokalen Liste für den Stadtrat.
INFO ZUM STADTRAT - Landeshauptstadt Hannover -
  • Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde und beschließt über alle wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt.
  • Hierzu gehören zum Beispiel der Erlass, die Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen, der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung öffentlicher Aufgaben, die Errichtung oder Erweiterung von wirtschaftlichen Unternehmen, die Aufnahme von Krediten und die Übernahme von Bürgschaften.
  • Aufgrund des Satzungsrechts, das den Gemeinden durch die Gemeindeordnung verliehen ist, kann der Rat für das Gebiet der Gemeinde allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften (Ortsgesetze) erlassen, um die eigenen Angelegenheiten zu regeln. Darin können zum Beispiel die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen, wie der Büchereien und der Bäder, geregelt und auch Gebühren für die Benutzung festgelegt werden.
  • Für Einrichtungen, die der Gesundheit dienen, zum Beispiel die Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung und Kanalisation, kann er sogar durch die Satzung den Anschluss an diese Einrichtungen und ihre Benutzung vorschreiben.
  • Außerdem kann der Rat Richtlinien aufstellen, nach denen die Verwaltung der Stadt geführt werden soll. Darüber hinaus überwacht er die Durchführung seiner Beschlüsse sowie den sonstigen Ablauf der Verwaltungsangelegenheiten.