Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Drei-Prozent-Klausel für die Wahlen zum Europäischen Parlament für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag hatte die Klausel im Juni vergangenen Jahres beschlossen, nachdem das Verfassungsgericht die zuvor bestehende Fünf-Prozent-Hürde für rechtswidrig befunden hatte.

Bernd Lange, niedersächsischer SPD-Europaabgeordneter, zeigt sich enttäuscht: "Die Abschaffung einer Sperrklausel bedeutet eine zunehmende Zersplitterung des Europäischen Parlaments.

Denn durch eine steigende Anzahl fraktionsloser Abgeordneter können auf Dauer nur noch die beiden großen Fraktionen miteinander eine Mehrheit bilden."

Lange sieht die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments in Gefahr: "Ein Parlament, das nicht in der Lage ist, stabile Mehrheiten zu bilden, ist nicht handlungsfähig. Es ist dann nicht mehr in der Lage, ein wirksames Gegengewicht zum Rat zu bilden."

In letzter Konsequenz schwäche diese Entscheidung die Demokratie in der Europäischen Union. "Die europäischen Bürgerinnen und Bürger entscheiden bei der Europawahl im Mai 2014 erstmals in einer personalisierten Wahl mit über den Kommissionspräsidenten der EU. Deshalb ist besonders wichtig, dass die abgegebenen Stimmen Gewicht bekommen. Bei allem Verständnis für das Prinzip der Stimmengleichheit nützt es niemandem, wenn ein Großteil der abgegebenen Stimmen in Form fraktionsloser Abgeordneter ohne Wirkung bleibt. Schade, dass das Bundesverfassungsgericht diese Chance verpasst hat", bedauert der EU-Abgeordnete die Karlsruher Entscheidung.