Bei der nächsten Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode wird der Antrag der SPD Fraktion, § 10 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover zu ändern, beraten werden.
Die Anhörungsrechte des Stadtbezirksrates sollen durch Einfügen der Plangenehmigung als weiteres förmliches Verwaltungsverfahren erweitert werden. Im Gegensatz zum Planfeststellungsverfahren hat der Bezirksrat hier noch keine Anhörungsrechte.

Dazu der Fraktionsvorsitzende Fritz-Joachim Konietzny, „Die Einbeziehung der Plangenehmigungsverfahren in die ausdrücklich aufgeführten Anhörungsrechte des Stadtbezirksrates nunmehr eindeutig zu regeln, ist Ziel des Antrages.
Maßnahmen, die einer Plangenehmigung unterliegen, zählen ebenso zu den wichtigen Fragen des übertragenen Wirkungskreises, die den Stadtbezirk in besonderer Weise berühren. Und deshalb ist der Stadtbezirksrat auch hier rechtzeitig zu hören.“