NUTZEN SIE IHR RECHT MITZUENTSCHEIDEN, WIE ES DIE NÄCHSTEN 5 JAHRE IM STADTBEZIRK KIBEWÜ – BEI IHNEN VOR DER HAUSTÜR – WEITER GEHEN SOLL!

Kommunalpolitik geht jeden etwas an. Man begegnet ihr fortwährend im Alltag.
Ihre Stimmen sind sehr wertvoll. Umso mehr noch, wenn man bedenkt, dass die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen leider stets recht niedrig ist.

Drei kommunale Ebenen, Dreimal Ihre Individuelle Entscheidung

Gewählt werden MandatsträgerInnen für die Region Hannover, den Stadtrat Hannover und hier lokal für Ihren Stadtbezirksrat KiBeWü.

Stimmzettel-Beispiel

UND SO WIRD DAS ERGEBNIS BERECHNET

Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben.

Beschreibung Proportionalverfahren

Für die Sitzverteilung findet das nach dem Engländer Thomas Hare und dem deutschen Mathematikprofessor Horst Niemeyer benannte Proportionalverfahren Anwendung.

Hierbei wird das Stimmenverhältnis proportional auf das Sitzverhältnis übertragen.

Dazu wird die Gesamtzahl der in der jeweiligen Vertretung zu vergebenden Sitze mit der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmenzahl multipliziert und durch die Gesamtzahl der aller abgegebenen Stimmen dividiert.

Diese Berechnung ergibt Proportionalzahlen. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält zunächst so viel Sitze, wie sich nach seiner Proportionalzahl für ihn ganze Sitze ergeben.

Die danach noch zu vergebenden Sitze erhalten die Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber mit den höchsten Zahlenbruchteilen.

Innerhalb der Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen kommen die Bewerberinnen und Bewerber teilweise nach dem Grundsatz der Personenwahl (Reihenfolge nach der Zahl der persönlich erhaltenen Stimmen), teilweise nach dem Grundsatz der Listenwahl (Reihenfolge nach der Benennung im Wahlvorschlag) zum Zuge.

Einen Mindeststimmenanteil für die Teilnahme am Verteilungsverfahren („Sperrklausel“) gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.